AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Philippi HR Solution
Monika Philippi
Stand: März 2026

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der
    Einzelfirma Philippi HR Solution, Inhaberin Monika Philippi, mit Sitz in der Schweiz. Sie gelten
    gegenüber Unternehmen, Organisationen, juristischen Personen und private Personen, welche
    Leistungen von Philippi HR Solution in Anspruch nehmen. Mit der Beauftragung gelten diese
    AGB als verbindlich anerkannt, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
  2. Leistungsangebot
    Philippi HR Solution unterstützt Unternehmen und private Personen professionell,
    lösungsorientiert und praxisnah in sämtlichen Themen der Personalarbeit und des Human
    Resources Managements. Das Leistungsangebot umfasst insbesondere HR‑Beratung, Coaching
    von Führungskräften und Mitarbeitenden, Unterstützung in strategischen und operativen
    Personalthemen, Rekrutierung sowie Begleitung von Onboarding‑ und Exit‑Prozessen sowie
    Payroll‑ und Lohnadministration inklusive lohnrelevanter Abklärungen und Unterstützung im
    Sozialversicherungsbereich.
  3. Vertragsverhältnis
    Die Dienstleistungen erfolgen als Auftragsverhältnis gemäss Art. 394 ff. des Schweizerischen
    Obligationenrechts (OR). Philippi HR Solution schuldet eine sorgfältige, fachlich fundierte und
    gewissenhafte Leistungserbringung. Ein bestimmter wirtschaftlicher, organisatorischer oder
    personeller Erfolg wird nicht geschuldet.
  4. Vertragsabschluss
    Ein Vertrag kommt durch schriftliche Offerte und deren Annahme, durch eine Auftragsbestätigung
    oder spätestens mit Beginn der Leistungserbringung zustande. Offerten sind, sofern nicht anders
    vereinbart, zeitlich befristet gültig.
  5. Leistungserbringung
    Philippi HR Solution erbringt ihre Dienstleistungen persönlich, unabhängig und nach anerkannten
    beruflichen Grundsätzen. Sie ist berechtigt, bei Bedarf qualifizierte Dritte beizuziehen, sofern dies
    der ordnungsgemässen Leistungserbringung dient.
  6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen,
    Unterlagen und Daten vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
    Verzögerungen oder Mehraufwände infolge unzureichender Mitwirkung gehen nicht zulasten von
    Philippi HR Solution.
  7. Honorare und Zahlungsbedingungen
    Die Vergütung erfolgt gemäss der vereinbarten Offerte auf Stunden‑, Tages‑ oder Pauschalbasis.
    Rechnungen sind innert 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug behält
    sich Philippi HR Solution das Recht vor, weitere Leistungen auszusetzen.
  8. Termine und Absagen
    Vereinbarte Termine sind verbindlich. Absagen oder Verschiebungen müssen spätestens 24
    Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei kurzfristigeren Absagen oder
    Nichterscheinen kann das vereinbarte Honorar ganz oder teilweise in Rechnung gestellt werden.
  9. Payroll / Lohnadministration
    Payroll‑Dienstleistungen erfolgen ausschliesslich im Auftrag und nach Weisung des
    Auftraggebers. Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der
    übermittelten Daten. Philippi HR Solution handelt als Auftragsbearbeiterin gemäss
    Datenschutzgesetz (DSG).
  10. Datenschutz
    Der Schutz von Personendaten hat bei Philippi HR Solution einen hohen Stellenwert.
    Personendaten werden ausschliesslich zweckgebunden, verhältnismässig und vertraulich
    bearbeitet. Es werden angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz
    der Daten getroffen.
  11. Haftung
    Philippi HR Solution haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder
    grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Jede weitergehende Haftung wird – soweit
    gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  12. Kündigung / Beendigung
    Der Auftrag kann von beiden Parteien jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen oder
    gekündigt werden (Art. 404 Abs. 1 OR). Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich
    angefallene Aufwände und Spesen sind vollständig zu vergüten. Erfolgt die Kündigung zur
    Unzeit, bleibt ein Schadenersatzanspruch gemäss Art. 404 Abs. 2 OR vorbehalten.
    Weitergehende Ansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  13. Schlussbestimmungen
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
    Bestimmungen unberührt. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig
    – der Sitz von Philippi HR Solution.